- 1 Änderungsvorbehalt
- Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
- Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
- Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Abweichungen in der Modellausführung, bei Leder- und/oder Bezugsmaterialien (z.B. Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoff- und Ledermustern, insbesondere im Farbton) sowie bei Holz- und Kunststoffoberflächen, sind zulässig.
- 2 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
- Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen ggf. unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
- Ist der Verkäufer im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung des Käufers vom Vertrag zurückgetreten, kann er die Vorbehaltsware vom Käufer herausverlangen. Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlossen.
- 3 Abnahmeverzug
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als ein Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer darf dem Käufer die ortsüblichen Kosten eines gewerblichen Lagerhalters berechnen. Er kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
- Als Schadensersatz statt der Leistung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
- Nimmt der Käufer die angelieferte Ware zu dem vereinbarten oder rechtzeitig mitgeteilten Liefertermin nicht vertragsgemäß ab, wird er insbesondere nicht angetroffen oder verweigert er die Zahlung des bei Lieferung Zug-um-Zug zu zahlenden Kaufpreises, so hat er dem Verkäufer den aus dem vergeblichen Anlieferungsversuch entstanden Schaden zu ersetzen.
- 4 Rücktritt und Warenrücknahme
- Mit Ausnahme von Teilzahlungsgeschäften hat der Verkäufer im Falle seines berechtigten Rücktritts vom Vertrag und der Rücknahme gelieferter Waren Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach folgender Maßgabe:
- a) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
- b) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
- für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
– innerhalb des 1. Halbjahres 35 % des Kaufpreises
– innerhalb des 2. Halbjahres 45 % des Kaufpreises
– innerhalb des 3. Halbjahres 60 % des Kaufpreises
– nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80 % höchstens aber 100 % des Kaufpreises.
- für Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
– innerhalb des 1. Halbjahres 45 % des Kaufpreises
– innerhalb des 2. Halbjahres 60 % des Kaufpreises
– innerhalb des 3. Halbjahres 70 % des Kaufpreises
– nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80 % höchstens aber 100 % des Kaufpreises.
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.
Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie hier.
- 5 Gewährleistung
- Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
- Abweichend davon wird folgendes vereinbart:
- Die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln bei gebrauchten Sachen beträgt lediglich 1 Jahr ab Lieferung bzw. Übergabe der Sache. Diese Erleichterung der Verjährung gilt nicht für Fälle der Haftung des Verkäufers wegen Vorsatz oder Fälle, in denen er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
- Für die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gilt nachstehend § 6.
- 6 Haftung
- Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Hälfte des vereinbarten Kaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftungsbeschränkung und Verjährungserleichterung nach den vorstehenden Ziffern 1 und 2 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
- Die Erleichterung der Verjährung der Ansprüche gegen den Verkäufer gemäß vorstehender Ziffer 2 gilt nicht für Mängelansprüche bei einem Bauwerk oder bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Sie gilt ferner nicht bei einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
- 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Nur wenn der Käufer Vollkaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.
- Der gleiche Gerichtsstand wie zu Ziffer 1 gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- 8 Speicherung von Daten
Der Käufer ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb des Verkäufers auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte ist ausgeschlossen, mit Ausnahme der beauftragten Spedition.
- 9 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Die Uni Polster Verwaltung GmbH & Trösser Co. KG ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Uni Polster Verwaltung GmbH & Trösser Co.KG
Hagelkreuzstrasse 133 – 46149 Oberhausen Stand 01.Febraur 2017
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